11.10.2011 - Von IAGL unterstützte Kläger
erfolgreich: VGH Kassel ordnet Nachtflugverbot an!
Zwei von IAGL unterstützte Kläger hatten Anfang September
2011 bei dem VGH Kassel beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage
gegen den Planfeststellungsbeschluss insoweit wieder herzustellen, als
dass dort planmäßige Flüge zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt
worden waren. Die Kläger argumentierten, dass in dem Urteil des
VGH Kassel die Rechtswidrigkeit dieser Regelung im Planfeststellungsbeschluss
festgestellt worden war.
Nachdem bekannt geworden war, dass auch nach der Inbetriebnahme der
neuen Landebahn nachts geflogen werden soll, prüfte die beauftragte
Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer, ob diese Nachtflüge verhindert
werden könnten. Nach Abstimmung mit dem Vorstand des IAGL wurde
am 05.09.2011 von RA Tobias Kroll aus der genannten Kanzlei der Antrag
auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt, insoweit,
als die Nachflüge von 23 bis 5 Uhr nicht stattfinden dürfen.
Dem hat das Gericht mit am 11.10.2011 bekannt gewordenen Beschluss im
vollem Umfang entsprochen. Der VGH hat darin klargestellt, dass er sein
Urteil im Ausbauverfahren sehr ernst nimmt und den Ausbau des Flughafens
nur als rechtens anerkennt, wenn nachts nicht geflogen wird.
Das Gericht bekräftigt also das in den Musterverfahren ergangene
Urteil vom 21.08.2009. An der Entscheidung, dass die Nachtflüge
gegen das Abwägungsgebot verstoßen und der Planfeststellungsbeschluss
insoweit aufgehoben worden sei, hält der Senat fest. Die Entscheidung
wird auf verschiedene, selbständig tragende Erwägungen gestützt.
Da die Kläger durch den Nachtfluglärm abwägungserheblich
betroffen seien, werden sie durch die Zulassung dieser Flüge auch
in ihren Rechten verletzt, so dass ihre Klagen in diesem Umfang Erfolg
hätten. Aus diesem Grund überwiege das Aussetzungsinteresse
das Interesse am Vollzug.
Die Fraport AG und insbesondere das Land Hessen sind durch diesen Beschluss
des Gerichts - für sie sicherlich schmerzlich - an das Versprechen
der Politik "kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" erinnert worden.
Diese Zusage wurde gebrochen und ist nunmehr zwangsweise wieder hergestellt.
Die Fraport AG und insbesondere die Fluggesellschaften haben sich nach
Bekanntwerden des Beschlusses umgehend dahingehend eingelassen, dass
durch ihn ihr wirtschaftliches Interesse gröblich vernachlässigt
werde. Diese Argumentation wird aber durch ihre gebetsmühlenartige
Wiederholung nicht besser: schon ein Blick in Grundgesetz lehrt, dass
das Rechtsgut der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit weit
höher zu bewerten ist als das Profitinteresse von Firmen.
Der Beschluss des VGH ist durch Rechtsmittel nicht angreifbar. Er hat
solange Bestand, bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der
Hauptsache entscheidet. Damit rechnen wir etwa Mitte des Jahres 2012.
Wir hoffen, dass dieses Gericht nicht nur den Beschluss des VGH bestätigen
wird, sondern darüber hinaus auch in den sogenannten Randzeiten
zwischen 22 und 23 und 5 und 6 Uhr eine Einschränkung des Flugbetriebes
anordnen wird. Selbst der Ausbau insgesamt steht nach wie vor auf dem
Prüfstand.
Vorstand und Beirat des IAGL danken allen Mitgliedern und Förderern,
da diese die durch ihre finanzielle Beteiligung es überhaupt erst
möglich gemacht haben, dass der nunmehr erfolgreiche Antrag gestellt
werden konnte.
13.06.2011 - IAGL fordert vom HMWVL die Gewährleistung der Nachtruhe
41 rund um den Frankfurter Flughafen beheimatete Bürgerinnen und
Bürger fordern durch Anwaltsschreiben vom 10.6.2011 den für
den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des
Frankfurter Flughafens bzw. den zugehörigen Betriebsregelungen
zuständigen Staatsminister Posch auf, das Recht auf Nachtruhe der
Einwohnerschaft zu beachten und es mit geeigneten Mitteln zu sichern.
Diese 41 Personen werden von dem in Offenbach ansässigen Institut
zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL) unterstützt
und betreut. Das IAGL wird getragen von rund 60 Bürgerinitiativen,
die sich im Bündnis "Gegen den Flughafenausbau - Für
ein Nachtflugverbot" zusammengeschlossen haben.
Die Rechtsstreitigkeiten über den Ausbau des Frankfurter Flughafens
sind noch lange nicht abgeschlossen, da zumindest noch die Revisionsentscheidung
gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH)
durch das Bundesverwaltungsgericht aussteht. Dennoch soll Ende Oktober,
gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest, das im Planfeststellungsbeschluss
vom 18.12.2007 enthaltene Betriebskonzept umgesetzt werden. In diesem
ist - trotz anderweitiger Vereinbarungen in der Mediation - enthalten,
dass in der Nacht zwischen 23.00 und 05.00 Uhr 17 planmäßige
Flüge stattfinden dürfen.
Der VGH sieht demgegenüber den Gestaltungsspielraum für planmäßige
Nachtflüge in dieser Zeit als auf "annähernd Null eingeschränkt"
an. Er hat auch gefordert, in den beiden Stunden davor und danach (also
zwischen 22 und 23 und 5 und 6 Uhr) nur einen sehr eingeschränkten
Flugbetrieb zu gestatten. Das Gericht hat das diesen Anforderungen widersprechende
Betriebskonzept des Planfeststellungsbeschlusses als rechtswidrig bewertet,
d.h. die Regelungen, die der Verpflichtung zur Gewährleistung der
Nachtruhe entgegenstehen, aufgehoben und das Land Hessen zur Neubescheidung
verpflichtet.
Daran hält sich der Minister Posch einfach nicht. Nach Auffassung
des IAGL und der Antragsteller führt das Urteil des VGH als eine
Entscheidung im sog. Hauptsacheverfahren dazu, dass das Hess. Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) bereits von
Amts wegen die Durchführung von planmäßigen Flügen
in der Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr generell aussetzen muss, und
zwar unabhängig davon, dass das Hauptsacheverfahren gegenwärtig
noch in der Revision schwebt. "Alles andere wäre eine Missachtung
der dritten Gewalt, der Judikative, und ein Verstoß gegen die
Bindung des Ministeriums an Recht und Gesetz" führte Hartmut
Wagner, der 1. Vorsitzende des IAGL, aus.
Antrags an das Ministerium vom 10.06.2011 76 KB
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