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22.08.2005 - Beginn des Erörterungstermins am 12. September 2005 in Offenbach!Am 12. September 2005 um 10 Uhr beginnt in der Stadthalle in Offenbach am Main der nächsten Verfahrensschritt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens, nämlich der gesetzliche vorgesehene Erörterungstermin. Dieser Termin ist nicht öffentlich; nur die Personen, die Einwendungen erhoben haben, dürfen teilnehmen. Allerdings kann jede(r) Einwender(in) eine oder mehrere beliebige andere Person(en) bevollmächtigen, für ihn (sie) aufzutreten - dadurch verliert aber der Vollmachtgeber keinesfalls das Recht, neben dem Bevollmächtigten aufzutreten. Auch kann jede(r) Einwender(in) eine (oder auch mehrere) Person(en) als Beistand mitnehmen. Insgesamt wird allgemein mit einer Verfahrensdauer von 6 Monaten gerechnet. Bislang sind jeweils an den Montagen, Dienstagen, Donnerstagen und Freitagen Sitzungen anberaumt. Unannehmbare GrupppeneinteilungDer Regierungspräsident in Darmstadt, der den Erörterungstermin durchzuführen hat, hat die Einwender an den ersten drei Tagen des Verfahrens in drei Gruppen aufgeteilt: am 12. September sollen nur Personen mit Wohnsitz in Offenbach, Frankfurt, Landkreis Offenbach oder Main-Kinzig-Kreis eingelassen werden (A-Gruppe), am 13. September nur solche mit Wohnsitz in Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg oder Landkreis Groß-Gerau (B-Gruppe), am nächsten Verhandlungstag, dem 15. September die übrigen Einwender(innen) (C-Gruppe). An den folgenden Tagen gibt es dann keine Gruppeneinteilung mehr. Der Sinn dieser Maßnahme ist klar: man will uns auseinanderdividieren und dafür sorgen, dass am 1. Tag des Verfahrens, an dem mit großer Medienpräsens zu rechnen ist, nicht allzu viele Personen auftreten (die Stadthalle in Offenbach ist aber auf etwa 1.500 Besucher ausgelegt). Die Begründung, den einzelnen Einwendergruppen solle Gelegenheit gegeben werden, auf ihre besondere Situation hinzuweisen, ist mehr als fadenscheinig. An den ersten Tagen geht es nämlich traditionell nur um Formalien des Verfahrens, und die sind bekanntlich für alle Gruppen gleich. Wir denken auch, dass jede(r) aus der A-Gruppe das Recht hat, zu hören, welche Argumente in den beiden anderen Gruppen vorgebracht werden und umgekehrt. Wir sollten uns daher diese Beschränkung unserer Rechte nicht gefallen lassen. Aufruf zur Teilnahme an der KundgebungWir rufen Sie daher aufam ersten Tag des Erörterungstermins, also am 12. September 2005, ab 9:30 Uhr vor der Stadthalle in Offenbach an einer großen Kundgebung teilzunehmen, die vom Bündnis der Bürgerinitiativen und anderen Gruppierungen veranstaltet wird. Die Kundgebung ist angemeldet und genehmigt. Zeigen Sie bitte alle Präsens und somit Ihre Gegnerschaft gegenüber den Ausbauplänen. Die so genannte "Bürgeraktion pro Flughafen", die bekanntlich von Firmen gesponsert wird, welche an einem Ausbau gut zu verdienen hoffen, hat bereits angekündigt, einen Informationsstand zu unterhalten, und deshalb sollten wir alle in ganz besonderem Maße hier dagegenhalten. Wir werden nicht nur an unseren Argumenten gemessen, sondern auch an der Anzahl der Teilnehmer. Und wer nach dem Ende der Kundgebung dann in die Stadthalle hinein will und nicht zur A-Gruppe gehört - es ist vorstellbar, dass genügend Vollmachtgeber aus der A-Gruppe zur Verfügung stehen oder gerade Sie als Beistand suchen. Wenn Sie zu den beiden anderen Gruppen gehören, so erteilen Sie vielleicht einer Person aus der A-Gruppe Vollmacht. Ich bin mir sicher, dass am 12. September bei der Kundgebung entsprechende Vollmachtsformulare vorhanden sind. Unsere Bitte, am Erörterungstermin teilzunehmen, gilt aber nicht nur für dessen ersten Verhandlungstag. Wenn die Formalien besprochen worden sind, wird es nämlich erst richtig interessant, da es dann um die Sachfragen, wie etwa Lärmbelastung, Gesundheitsschutz, Verlust des Bannwaldes, kurz, um alle Belastungen durch einen Ausbau geht. Die Tagesordnung wird vom Regierungspräsidenten noch bekannt gegeben und veröffentlicht werden - wir werden uns bemühen, auf unserer Homepage entsprechende Hinweise zu geben. Die Tagesordnung wird nicht starr, sondern flexibel sein, je nachdem, ob für ein bestimmtes Thema mehr oder weniger Erörterungsbedarf besteht. Auch hier wird eine Aktualisierung im Internet abrufbar sein, wahrscheinlich richtet der Regierungspräsident darüber hinaus eine Telefonhotline ein - das werden Sie sicher den Veröffentlichungen in der Presse entnehmen können. Verhalten im ErörterungsterminWir sind schon oft gefragt worden, ob man denn als "einfacher Bürger" so ohne weiteres das Wort ergreifen könne, oder ob dies doch besser den "Fachleuten" oder den Juristen überlassen werden sollte. Ich darf Sie beruhigen: Sie können im Erörterungstermin einfach nichts falsch machen. Sie sagen selbstbewusst Ihre Meinung, tragen Ihre Bedenken vor und schildern Ihre Betroffenheit, so, wie Sie zu reden gewohnt sind. Fragen Sie den Regierungspräsidenten, wie er zu Ihren Bedenken steht, fragen Sie die Fraport AG, wieso diese Ihren Argumenten nicht folgt! Stellen Sie Anträge, zu einzelnen Fragen weitere und unabhängige Gutachten einzuholen! Machen Sie etwa deutlich, dass hier mit gezinkten Karten gespielt wird: die Anzahl der Flugbewegungen wird keinesfalls auf die Obergrenze von 660.000 pro Jahr festgeschrieben, sondern bei einem Ausbau wären bis zu 950.000 Starts und Landungen möglich. Das "Mini-Nachflugverbot" von 23 bis 5 Uhr wird von den Fluggesellschaften nicht akzeptiert, und kann - mit guten Erfolgsaussichten - von diesen beklagt werden, sodass wir Ausbau und Flugbewegungen rund um die Uhr zu ertragen hätten. Wir wollen keine "Käfighaltung" in schallgedämmten Räumen, sondern auch uns auf den Freiflächen lärmfrei erholen und bei offenem Fenster schlafen können. Dies sind nur wenige Beispiele für Wortbeiträge. Generell fordern wir mehr Lebensqualität statt mehr Belastung! Sie können auch schriftlich eine Ergänzung Ihrer Einwendung abgeben. Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, denn es wird eine Eingangskontrolle stattfinden. Wie erreichen Sie die Stadthalle in Offenbach?Benutzen Sie am besten öffentliche Verkehrsmittel - die Parkplätze könnten nicht ausreichen. Sie können mit der S-Bahnlinien S1, 2, 8 und 9 aus allen Richtungen anreisen, Ausstieg Offenbach-Marktplatz (Ausgang Ost/Städt. Sparkasse). Am 12. September 2005 befindet sich dort ein Informationsstand. Dann steigen Sie in die Buslinien 101 oder 119 in Richtung Stadthalle (bis zur Haltestelle Stadthalle). Am 12. September 2005 zwischen 8 und 12 Uhr wird der Bus in besonders kurzen Abständen verkehren. Vollmachtserteilung möglichDiejenigen unter Ihnen, die sich als Mustereinwender(innen) zur Verfügung gestellt haben, werden auch im Erörterungstermin von unserer Rechtsanwältin, Frau Philipp-Gerlach, vertreten. Den übrigen wird hiermit angeboten, sich ebenfalls vertreten zu lassen, und zwar durch unseren 1. Vorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt und Notar Hartmut Wagner. Für Mitglieder des Vereins ist dies kostenlos (wobei eine Spende an IAGL natürlich gerne gesehen wird). Für Nichtmitglieder bitten wir um einen Kostenbeitrag von 50,-- Euro (der aber nicht dem Vorsitzenden, sondern dem Verein zugute kommt). Herr Wagner kann, worauf wir ausdrücklich hinweisen wollen, als Ehrenamtler nicht an jedem Tag des Erörterungstermins teilnehmen, sondern nur sporadisch, aber sicher an den Tagen, an denen über Lärm und Gesundheit verhandelt wird, und auch keine Korrespondenz mit Ihnen führen. Ein Vollmachtsformular finden Sie am Ende dieses Schreibens, bitte gegebenenfalls dem IAGL zusenden. Aber kommen Sie bitte auch selbst! Wir suchen noch Personen, die bereit sind, an einigen zusammenhängenden Tagen teilzunehmen, gegebenenfalls Protokoll zu führen oder zu dem einen oder anderen Thema einen Vortrag zu halten. Wir hoffen, Sie alle - und ebenso Ihre Familien, Freunde und Bekannten - am 12. September 2005 vor und in der Stadthalle in Offenbach zu sehen. Muster einer Vollmacht VOLLMACHTHiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Hartmut Wagner, 63179 Obertshausen, Vollmacht, mich im Erörterungstermin zum Ausbau des Frankfurter Flughafens umfassend zu vertreten; er ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. ...................., den ............ .........................................
08.08.2005 - Landesregierung will Flughafenausbau "Variante Nordwest" festschreiben!Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 fertiggestellt. Eine Änderung der Landesentwicklungsplans war notwendig geworden, nachdem der Hessiche Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16.08.2002 die Sätze im Plan, in denen der Ausbau des Frankfurter Flughafens verbindlich festgeschrieben wurde, für nichtig erklärt hatte. Mit der Änderung soll der geplante Flughafenausbau mit einer Nordwestbahn und dem Terminal 3 als Ziel der Landesplanung rechtssicher festgeschrieben werden. Der Landesentwicklungsplan gilt als Vorgabe für alle landesplanerischen Maßnahmen, z.B. für den Regionalplan Südhessen, und auch für das Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau. Der jetzt vorliegende Entwurf enthält eine Begründung für den Bedarf eines Ausbaus, einen Vergleich der drei Ausbau-Varianten (nach ähnlichen Kriterien wie in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren) und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Nach der neuen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie ist für den neuen Landesentwicklungsplan eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Der Entwurf liegt deshalb von Beginn dieser Woche an für drei Monaten in allen hessischen Kommunen zur Einsicht aus. Jeder, der will, - nicht nur Kommunen und Verbände, sondern auch Bürgerinnen und Bürger - kann zu dem Plan eine Stellungsname einreichen. Alle, die eine ausführliche Einwendung im Planfeststellungsverfahren geschrieben haben, haben bereits ein Muster für eine qualifizierte Stellungnahme gegen den Landesentwicklungsplan: die Argumente unterscheiden sich nicht wesentlich. Begründung des Bedarfs, Auswahl der Variante und Risikobetrachtung sind hier die entscheidenden Punkte. Auch die Sammlung von Unterschriften - mittels Liste - ist im Gegensatz zu den anderen Verfahren möglich. Der Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 samt Anlagen (Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung) liegt in der Zeit vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 bei allen hessischen Gemeinden zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Ort und Tageszeit sind durch die jeweilige Gemeinde bekannt gemacht worden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet durch die Landesregierung ist nach den bestehenden Rechtsvorschriften nicht vorgesehen. Der vorliegende Internetauftritt unter www.landesplanung-hessen.de stellt daher lediglich ein zusätzliches Informationsangebot dar. Ihre Stellungnahme bis 26. September 2005Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht können in der Zeit vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gerichtet werden. Unterschriftenlisten gegen den Landesentwicklungsplan zum Download
Bitte geben Sie die ausgefüllten Unterschriftenlisten bis zum 22. September 2005 beim
ab.
16.01.2005 - Einwendungen gegen den Flughafenausbau - Jetzt gilt's! Der Flughafen Frankfurt will "anbauen", nämlich eine
neue Landebahn im Kelsterbacher Wald, eine neues Terminal und viele
weitere Anlagen errichten. Ohne Einspruch kein Anspruch!Man kann ohne die Erhebung eine Einwendung weder gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen noch irgendwelche Entschädigungsansprüche geltend machen, man geht also leer aus. Selbst Ausbaubefürworter sollten dann eine Einwendung machen, wenn sie - etwa wegen des Wertverlustes ihrer Immobilie - einen finanziellen Ausgleich erhalten wollen. Die Auswirkungen des Vorhabens wären enorm.
Aus diesen Gründen sollten Einwendungen erhoben werden. Noch ist gar nichts beschlossen, auch wenn die große Anzahl der Landespolitiker dies glauben machen will. Wir sollten durch eine große Zahl von Einwendungen deutlich machen, dass dieser Ausbau nicht nachvollziehbar begründet ist, dass wir ihn nicht wollen. Eine Form für die Einwendungen ist lediglich insofern vorgeschrieben, als sie schriftlich verfasst und bis spätestens 2. März 2005 beim Regierungspräsidenten in Darmstadt (Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt) eingegangen sein müssen. Gebühren fallen nicht an, eine Einwendung verpflichtet Sie zu nichts. Sie müssen aber Ihre persönliche Betroffenheit schildern, also etwa schreiben: ich befürchte
Dies sind nur Beispiele, Ihrer Kreativität und Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange Sie Beeinträchtigungen nur als persönliche Betroffenheit schildern. Jeder und Jede sollte eine eigene Einwendung schreiben, für Minderjährige der oder die gesetzliche(n) Vertreter. Sie können das tun
Wir suchen Mustereinwender(innen) und Musterkläger(innen)!Wir wollen einige Musterklägerinnen und -kläger gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss finden. Dazu ist es zunächst erforderlich, dass diese eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Die von uns beauftragte Rechtsanwältin, Frau Ursula Philipp-Gerlach, Niddastr. 74, 60329 Frankfurt am Main (Tel. 069/232071; FAX 069/232090; Email: Kanzlei@pg-t.de) hat sich bereit erklärt, eine derartigen Einwendung zu verfassen, und wir bitten Sie, sich hier zur Verfügung zu stellen. Die Kosten werden in voller Höhe von IAGL übernommen. Wir haben bereits die Planfeststellungsunterlagen einsehen können und sind zu der Auffassung gelangt, dass aus folgenden Städten und Gemeinden besonders erfolgversprechende Klagen (und somit zunächst Einwendungen) erhoben werden sollten:
Wir bitten in Frage kommende Personen, direkt mit Frau Rechtsanwältin Philipp-Gerlach Kontakt aufzunehmen. Sie wird Ihnen dann einen Fragebogen zur persönlichen Betroffenheit zusenden und auch für Fragen zur Verfügung stehen. Die Meldung als Einwender(in) verpflichtet Sie zu nichts. Sie sollte aber auch dann als MusterklägerIn zur Verfügung stehen. Vom IAGL werden Sie von jeglichen Kosten freigestellt. Wir bitten Sie, wenn Sie nicht selbst als MusterklägerIn zur Verfügung stehen können, andere Personen aus den betreffenden Gebieten zu gewinnen und/oder und namhaft zu machen. Sie sollten sich möglichst bis zum 25. Januar 2005 bei der Rechtsanwältin melden. Zum Schluss noch ein Hinweis und eine Bitte:
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