18.12.2007 - IAGL zum Planfeststellungsbeschluss

Sehr geehrte Mitglieder und Förderer,

der Planfeststellungsbeschluss, die Baugenehmigung für die neue Startbahn des Frankfurter Flughafens, ist am 18.12.2008 durch den zuständigen Hess. Minister für Wirtschaft, Herrn Riehl, unterzeichnet worden. Nach den Ereignissen der letzten Tage war dies kaum anders zu erwarten.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist auch enthalten, dass selbst in der Mini-Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr siebzehn geplante Flüge (dazu kommen noch die ungeplanten = verspäteten und verfrühten) stattfinden dürfen. Das versprochene Nachtflugverbot verdient daher seinen Namen nicht mehr. Ministerpräsident Koch hat also eindeutig sein Wort gebrochen, das da lautete: "Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot". Seine Begründung, ein striktes Nachtflugverbot sei rechtlich nicht haltbar, ist zum einen falsch, zum anderen hätte er dann seine Zusicherung nicht geben dürfen. Koch wird hier von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP unterstützt.

In dem Mediationsergebnis war vermerkt, dass die Randstunden der Mini-Mediationsnacht, also die Stunden von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr, nur schonend beflogen werden sollten. Davon ist nun ebenfalls keine Rede mehr, im Gegenteil: Statt derzeit ca. 138 Flügen durchschnittlich in der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr sollen nunmehr 150 zulässig sein; dazu kommen noch die sog. ungeplanten Flüge. Es wird also mit Sicherheit am Tag und in der Nacht lauter als bisher.

Falsch ist auch die Aussage, es seien 700.000 jährliche Flüge genehmigt worden. Auf dem nach einem Ausbau entstehenden System können mindestens 900.000 Bewegungen abgewickelt werden. Nicht die Anzahl der jährlichen Flüge, sondern die Errichtung der neuen Landebahn ist planfestgestellt.

Die vor einigen Tagen erfolgte "Gemeinsame Erklärung" des Landes Hessen, der Fraport AG und (nur einiger) Luftfahrunternehmen zum aktiven Schallschutz hilft der lärmgeplagten Einwohnerschaft auch nicht weiter. Sie ist so wachsweich formuliert, dass sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben wurde, denn alles steht unter der Prämisse der "Gesamtwirtschaftlichkeit" und es sind nur unverbindliche Absichtserklärungen enthalten. Besonders lächerlich wird die Erklärung, wenn sie die Einrichtung eines Regionalfonds fordert. Dieser soll nämlich vornehmlich durch Steuergelder alimentiert werden. Mit andern Worten: nicht die Verursacher, nämlich der Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften, sollen die Zeche zahlen, sondern die betroffenen Bürger selbst. Es handelt sich hier um eine weitere Facette des Märchens, dass die Fraport AG von der öffentlichen Hand nicht subventioniert werde und die Luftfahrt das einzige Verkehrsmittel sei, das die Allgemeinheit nichts koste.

Wie geht es weiter?
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden. Die Klage ist zu richten an den Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel; es besteht Anwaltszwang, d.h. eine Klage ist nur dann zulässig, wenn sie von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin unterzeichnet ist. Die Klagefrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses zu laufen. Sofern eine Rechtsanwältin /ein Rechtsanwalt die Vertretung einer Privatperson im bisherigen Verfahren, also beim Regierungspräsidenten in Darmstadt oder gegenüber dem Hess. Wirtschaftministerium angezeigt hat, wird dem Anwalt/der Anwältin eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zugestellt.
Ansonsten erfolgt die sog. öffentliche Zustellung. Zu diesem Zweck wird das Ministerium den Städten und Gemeinden eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses übersenden mit der Weisung, diesen öffentlich bekannt zu machen. Dies geschieht in den Blättern (Zeitungen), die die betreffende Gemeinde bzw. Stadt als amtliches Bekanntmachungsorgan bestimmt hat. Nach der Bekanntmachung gilt die Zustellung als bewirkt und die Klagefrist läuft. Nach unseren Informationen wird diese öffentliche Bekanntmachung am 11.Januar 2008 erfolgen.

Mit der Klage wird ein Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbunden sein. Mit ihm wird beantragt, anzuordnen, dass die Fraport AG bis zur Entscheidung über die Klage nicht von dem Planfeststellungsbeschluss Gebrauch machen darf, also den Wald nicht abholzen und bauen kann. Hierfür steht eine Antrags- und Begründungsfrist von einem Monat nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung.
Klagebefugt sind grundsätzlich nur solche Personen, die im Planfeststellungsverfahren schriftlich eine Einwendung erhoben haben. Weiterhin ist nur der/die klagebefugt, der/die eine Verletzung eigener Rechtsgüter geltend machen kann. Dies sind insbesondere die Personen, die durch den Betrieb der neuen Landebahn mit zusätzlichem Fluglärm rechnen müssen.
Eine Klage ist eine recht teure Angelegenheit. Wie bereits erwähnt, besteht für das Verfahren Anwaltszwang, so dass auf jeden Fall der eigene Prozessvertreter bezahlt werden muss. Wenn wir auch nicht mit einem Unterliegen im Rechtsstreit rechnen, so ist dennoch - gleichsam als vorsichtiger Kaufmann - dies in Betracht zu ziehen. Dann sind auch noch die (gesetzlichen) Anwaltskosten des Prozessgegners (Land Hessen) und etwaiger sog. Beigeladener zu erstatten. Die Fraport AG als Antragstellerin wird mit Sicherheit vom Gericht beigeladen werden. Weiterhin sind dann die Gerichtskosten, darüber hinaus möglicherweise Gutachterkosten zu tragen.
Da es Privatpersonen kaum zumutbar sein dürfte (Rechtsschutzversicherungen sind hier nicht eintritts-pflichtig), ein derartig hohes finanzielles Risiko zu tragen, hat das Bündnis der Bürgerinitiativen einen "Klägerunterstützungsverein" initiiert, das Institut für Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., kurz IAGL. Die Idee, die dahintersteht, kann folgendermaßen kurz zusammengefasst werden:
Viele Menschen spenden einen Betrag, um MusterklägerInnen von dem finanziellen Risiko einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss freizustellen; IAGL ist also gleichsam die Rechtschutzversicherung für die KlägerInnen. Die MusterklägerInnen werden und wurden aus den Städten und Gemeinden rund um den Flughafen ausgewählt, um alle möglichen Betroffenheiten durch den Ausbau abbilden zu können. Damit ist IAGL der einzige "Klageverein", dessen KlägerInnen in ihrer Gesamtheit alle lärmindizierten Klagegründe aufführen können. Wenn nur einer von ihnen den Rechtstreit gewinnt, nützt es allen, denn dann wird nicht ausgebaut.

Angemerkt muss noch werden, dass es sehr begrüßenswert ist, wenn auch Städte und Gemeinden gegen den Ausbau klagen. Sie können aber nur ihre eigenen Rechtsgüter verteidigen, insbesondere die Einschränkung ihrer Planungshoheit. Auch die Naturschutzverbände, allen voran der BUND Hessen, können sich bei einer Klage nur auf die Verletzung naturschutzrechtlicher Belange stützen. Die Rechtsgüter der natürlichen Personen, vornehmlich das Recht auf Gesundheit und auf Eigentum (insbes. die Wertminderung des Immobilieneigentums) Privater, kann aber nur von betroffenen Mitbürgern und Mitbürgerinnen selbst verteidigt werden. Daher ist es so wichtig, dass auch die MusterklägerInnen des IAGL klagen.
Deren Klagen sind durch unsere Rechtsanwältin in erheblichem Masse bereits vorbereitet; es muss naturgemäß noch die "Feinabstimmung" in Bezug auf den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses stattfinden; die Kosten der Klageeinreichung sind durch IAGL gesichert. Es wäre fatal, wenn wir mitten im Prozess aus Geldmangel aufhören müssten. Es wird daher - soweit noch nicht geschehen - dringend gebeten, in den Verein IAGL einzutreten und eine regelmäßige Spende zu leisten - aber auch Einzelspenden sind selbstverständlich willkommen. Für bereits geleistete Beträge bedanken wir uns sehr. Bitte werben Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis für unseren Verein. Nur gemeinsam sind wir stark! Wir müssen uns heute schon darauf einrichten, dass es eine zweite Instanz geben wird - derjenige, der in erster Instanz verliert (wir denken, der Flughafen), wird bestimmt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen. Ein Flyer des IAGL mit Eintrittsformular ist diesem Schreiben beigefügt. Weitere können über unsere Homepage www.iagl.de heruntergeladen oder bei mir angefordert werden.

Nochmals unsere Bankverbindung: VVB (BLZ 505 613 15) Konto Nr. 40150.

Ich grüße Sie, verbunden den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und zum neuen Jahr

(Dr. Hartmut Wagner)
1. Vorsitzender des IAGL

 

22.11.2007 - Ausbau des Frankfurter Flughafens - Landesregierung kurz vor dem Rechtsbruch?

BUND und IAGL: Neue Gutachten zu Nachtflügen machen neue Offenlage erforderlich.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm (IAGL) fordern vom hessischen Wirtschaftsminister die erneute Offenlage der Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. "Mit den neuen "Nachtflug-Gutachten" ist eine völlig neue Rechtslage eingetreten", stellt die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach fest. Für BUND und IAGL hat die Landtagsdebatte der letzten Woche gezeigt, dass die Landesregierung kurz vor dem Rechtsbruch steht. Die beiden Vereine haben deshalb über ihre Anwältin Ursula Philipp-Gerlach beim Wirtschaftsminister den förmlichen Antrag auf eine erneute Offenlage mit aktualisierten Planfeststellungsunterlagen gestellt.

Ohne neue Offenlage haben ihre Mandanten keine Möglichkeit, sich mit dem tatsächlich geplanten Ausbauvorhaben auseinanderzusetzen. Die Offenlage der tatsächlich beabsichtigten Planung ist aber der Kern des Rechtsschutzes der betroffenen Bevölkerung im deutschen Planfeststellungsrechts. "Werden Pläne festgestellt, die nicht offen gelegen haben, sind zentrale Grundsätze des Planfeststellungsrechts verletzt", erläutert Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach.

Die Ausbauplanung hat spätestens mit der Feststellung von 30 unabweisbaren Flügen und der Forderung von 37 Flügen zwischen 23-5 Uhr durch das Büro Intraplan ihren Charakter maßgeblich verändert. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass das Intraplan-Gutachten von der Fraport AG vorgelegt wurde. Damit besteht nun ein unauflösbarer Widerspruch zwischen dem Fraport-Antrag auf Nachtflugverbot von 23-5 Uhr und der Fraport-Feststellung von mindestens 30 bzw. 37 unabweisbaren Nachtflügen in diesem Zeitfenster. "Mit dem Intraplan-Gutachten hat die Fraport AG als Antragstellerin ihr eigenes Lärmschutzkonzept und auch das bisher gültige Betriebskonzept objektiv verworfen", sagt Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach.

Die Dringlichkeit der neuen Offenlage ergibt sich für BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin insbesondere aus einem Interview des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch vom 17.11.2007, das auf der offiziellen Internetseite der Landesregierung www.hessen.de nachzulesen ist. Danach steht es für Ministerpräsident Roland Koch schon fest, dass es abweichend von den veröffentlichten Planfeststellungsunterlagen kein striktes Nachtflugverbot geben wird. BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin: "Es ist unglaublich, wie die Landesregierung das Verwaltungsverfahren zum Flughafensausbau im Vorfeld des Landtagswahlkampfes politisiert." BUND und IAGL meinen, dass die Ausbauparteien CDU, SPD und FDP im Hessischen Landtag Landtagswahlkampf betreiben und dabei verkennen, dass es bei der Frage der Offenlage und des Nachtflugverbotes von 23.00 - 5 Uhr um ein Rechtsproblem und nicht um politische Wünsche geht.

Rückfragen beantwortet Ihnen:

Thomas Norgall
Naturschutzreferent des BUND Landesverband Hessen e.V.
Triftstrasse 47
60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 67 73 76 14
Telefax: 069 - 67 73 76 20
thomas.norgall@bund.net
BUND-Hessen

 

18.11.2007 - AUFRUF ZUR TEILNAHME AN DER DEMONSTRATION DES BÜNDNISSES DER BÜRGERINITIATIVEN "Gegen Flughafenausbau - für ein Nachtflugverbot" AM 01.12.2007 IN WIESBADEN

Wir haben in der vergangenen Wochen einen regelrechten Eiertanz um das Nachflugverbot erlebt.

Im sog. Mediationsergebnis war davon die Rede, dass ein Ausbau nur dann zulässig sein solle, wenn - allerdings nur für die Zeit von 23 bis 5 Uhr - ein Nachtflugverbot ausgesprochen werde. Dazu sollen die beiden Stunden vor Beginn und nach dem Ende des Flugverbots besonders schonend beflogen werden. Die Luftfahrt hat diesem Ergebnis zugestimmt.

Dann hat der Ministerpräsident Koch jahrelang getönt, ohne ein Nachtflugverbot gäbe es keinen Ausbau.

Das ausbaubegleitende Regionale Dialogforum hat dann aber - in Person seines Vorsitzenden Wörner - sich aber Ausnahmen von dem Nachtflugverbot "vorstellen können". Die Rede war von 15 Flügen, dazu noch verspätete Flieger (die gibt es in jeder Nacht). Die Lufthansa hat nunmehr mindestens 41 Flüge in der Mini-Nacht als "unabweisbar notwendig" angemeldet. Andere Fluggesellschaften ziehen nach.

Das Wort "Nachtflugverbot" lässt keinerlei Deutung dahingehend zu, dass (bis auf Rettungsflüge und Notfälle) auch nur eine einzige Flugbewegung gestattet sein könnte. Nunmehr ist plötzlich von einem "relativen" oder "praktikablen" Nachtflugverbot die Rede. Wenn man bedenkt, dass jetzt etwa 80 Flüge als hinnehmbar hingestellt werden, und weiterhin, dass in der Zeit von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr keinesfalls mehr "schonend" geflogen werden soll, sondern dass diese sog. Randzeiten dazu dienen sollen, die in der Zeit von 23 - 5 Uhr gleichsam ausgefallenen Flüge abzuwickeln, so ist zu konstatieren, dass, bezogen auf die gesetzliche Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr, bei einem Ausbau in dieser Zeit mehr Flugbewegungen stattfinden sollen als derzeit.

Die "Beruhigungspille" der Mediation für die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger, das Mini-Nachtflugverbot, hat sich damit in Luft aufgelöst. Das "garantierte Nachtflugverbot" für die Betroffenen hat sich zum "garantierten Nachtflugbetrieb" für die Fluggesellschaften gewandelt. Koch hat wiederum sein Wort gebrochen, wie seine Vorgänger, die z.B. versichert haben, nach der Genehmigung der Startbahn West werde "kein Baum mehr fallen".

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wir wollen überhaupt keinen Ausbau, auch nicht bei einem Mini-Nachtflugverbot. An dem geschilderten Eiertanz können wir aber festmachen, dass und wie wir nach wie vor belogen und betrogen werden.

Das Bündnis der Bürgerinitiativen wird, um dies alles aufzuzeigen, eine Demonstration veranstalten, und zwar am Samstag, den 1. Dezember 2007, 11 Uhr. Treffpunkt vor dem Hauptbahnhof in Wiesbaden.

Ich bitte Sie alle sehr herzlich, trotz der kalten Jahreszeit und möglicher sonstiger zeitlicher Belastung daran teilzunehmen, und noch möglichst viele Personen, die mit dem Ausbau nicht einverstanden sind, mitzubringen. Juristische Schritte sollten immer von einer solchen öffentlich wirksamen Veranstaltung begleitet sein, damit von interessierter Seite nicht weiter behauptet werden kann, es handele sich bei den Ausbaugegnern nur um einige wenige Spinner.

Ich hoffe sehr, dass wir uns in Wiesbaden sehen!!

 

29.03.2007 - Einwendungen gegen den Flughafenausbau

Am 23. März 2007 hat die erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens für die Dauer von einem Monat begonnen. Allein dies ist schon ein großer Erfolg der Ausbaugegner, die in ihren über 127.000 Einwendungen anlässlich der ersten Offenlegung deutlich machen konnten, dass der Ausbauplan unsinnig ist und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Natur- und Landschaftserhaltung, aber auch den wohlverstandenen wirtschaftlichen Erfordernissen der Region widerspricht. Die von IAGL unterstützten Mustereinwender haben diese Argumentation während des mehrwöchigen Erörterungstermins in der Offenbacher Stadthalle noch vertiefen und ergänzen können. Sie wurden dabei von der Rechtsanwältin des IAGL, Frau Ursula Philipp-Gerlach, sowie von Gutachtern tatkräftig, kompetent und engagiert unterstützt. Auch zahlreiche andere Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, der BUND Hessen sowie Städte und Gemeinden haben ihre berechtigten Bedenken vorgetragen.

Das zuständige Hess. Ministerium konnte sich diesen Bedenken nicht verschließen und musste einsehen, dass die vom Flughafenbetreiber eingereichten Unterlagen in weiten Teilen unbrauchbar waren. Der Fraport AG wurde daher aufgegeben, sie zu überarbeiten und neu auszulegen. Allein dies ist ein Erfolg der Ausbaugegner und eine Bestätigung ihrer Argumente. Die erneute Offenlegung findet in den Städten und Gemeinden statt, in denen bereits "im ersten Durchgang" ausgelegt wurde, aber darüber hinaus noch in Bickenbach, Dieburg, Mühltal, Seeheim-Jugenheim, Bad Vilbel und Niederdorfelden.

Während der am 23.3.2007 beginnenden Offenlegung und noch 2 Wochen darüber hinaus, also konkret bis zum 7.5.2007, haben die Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, ihre Argumente gegen den Ausbau darzulegen.

Wenn auch die alten Einwendungen weiter gültig bleiben, fordern wir nachdrücklich dazu auf, diese zu ergänzen, also wiederum eine Einwendung zu schreiben. Die veränderten Planunterlagen haben nämlich keine Verbesserung gebracht, sondern im Gegenteil wird eine noch größere Belastung dargestellt. In den alten Ordnern war von etwa 660.000 zu erwartenden Flugbewegungen pro Jahr die Rede, jetzt wird von über 700.000 ausgegangen. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass bei dem Bau der neuen Landebahn auf dem dann entstehenden System über 900.000 jährliche Flugbewegungen abwickelbar wären. Genau diese Zahl und die aus ihr resultierende Belastung hätte dargestellt werden müssen, auch die neuen Unterlagen sind also Augenwischerei und verhehlen, dass ein Ausbau schlicht und ergreifend nur als Unsinn bezeichnet werden kann. Eine erneute Einwendung würde wiederum Druck auf die Hess. Landesregierung ausüben, möglicherweise eine weitere mündliche Verhandlung, also einen Erörterungstermin, erzwingen und stellt nicht zuletzt ein politisches Signal dar.

Wenn Sie bislang noch keine Einwendung erhoben haben, so können Sie angesichts der gesteigerten Betroffenheit auch jetzt erstmals entsprechend tätig werden. Eine Einwendung ist zwingende Voraussetzung zur Erhaltung eines Klagerechts gegen einen etwaigen Planfeststellungsbeschluss ("der Baugenehmigung") für den Flughafenausbau.

Und so geht's:

  • Sie müssen selbst tätig werden. Kommunen können das nicht für Sie erledigen (natürlich begrüßen wir deren Engagement, aber rechtlich ist es erforderlich, dass Sie auch selbst eine Einwendung verfassen).
  • Jedes Familienmitglied muss eine eigene Einwendung erheben, für minderjährige Kinder unterschreiben (ggfs. beide) Erziehungsberechtigte.
  • Die Einwendung muss bis spätestens 7.5.2007 beim Regierungspräsidenten in Darmstadt eingegangen sein. Wir übernehmen gerne für Sie den Transport, dann aber sollte das Schriftstück bis spätestens 2.5.2007 bei IAGL (Edith-Stein-Str. 11, 63075 Offenbach) eingegangen sein. Wir sorgen dann für einen gesicherten Zugang.
  • Adress- und Datumsangabe sind erforderlich, ebenso eigenhändige Unterschrift.

Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an: Sie finden auf dem nachfolgenden Link eine Mustereinwendung, die Sie herunterladen und verwenden können. Sie können sie aber auch noch verändern und ergänzen - Fehler durch eine solche Maßnahme brauchen Sie nicht zu befürchten.

Wir haben auch noch eine Bitte an Sie:

Wenn auch Vorstand und Beirat des IAGL ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind, so kostet der Kampf gegen den Flughafenausbau dennoch viel Geld; das Institut braucht fachanwaltliche und gutachterliche Hilfe, und wenn es zu dem Planfeststellungsbeschluss kommt, so werden unsere Musterkläger dagegen klagen. Diesen können wir aber das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens nicht aufbürden, sondern müssen die Musterkläger davon freistellen. Deswegen brauchen wir nicht nur Ihr ideelles Engagement, sondern auch Ihre finanzielle Unterstützung für IAGL. Wir bitten Sie daher um eine Spende auf das IAGL-Konto bei der Vereinigte Volksbank Maingau eG Nr. 40150 (BLZ 505 613 15) oder - noch besser - Sie treten als Fördermitglied in den Verein ein. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage.

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Mustereinwendung.doc 22 KB

 

06.02.2007 - Lufthansa droht Land und Fraport

Konzernchef sieht durch Nachtflugverbot 7300 Jobs in Gefahr / Einschränkungen für Frachtgeschäft.

Die Deutsche Lufthansa will nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens nichts von einem Nachtflugverbot wissen. Anderenfalls will der Konzern umziehen - und tausende Beschäftigte entlassen.

Frankfurt a.M. - Wenn mit dem Bau einer vierten Landebahn wie vorgesehen ein striktes Flugverbot für die Zeit von 23 bis 5 Uhr komme, werde dies erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft von Lufthansa haben, bekräftigte Konzernchef Wolfgang Mayrhuber am Montag bei einer Veranstaltung der Frankfurter Volksbank.

Der Manager betonte erneut, dass nach internen Berechnungen von Einschränkungen und Verlagerungen bei der Lufthansa rund 7300 Arbeitsplätze betroffen wären - vor allem im Frachtgeschäft, aber auch im Passagierflug, sagte Mayrhuber. In diese Kalkulation sei der künftig nur noch mit 25 Prozent zu Lufthansa gehörende Ferienflieger Condor einbezogen. Der Konzern beschäftigt in der Rhein-Main-Region insgesamt 35 000 Männer und Frauen.

Er hoffe, dass die hessische Landesregierung als Genehmigungsbehörde für den Flughafenausbau "die Dinge jetzt richtig gewichtet", sagte Mayrhuber. Flughafenbetreiber Fraport und die Landesregierung haben zugesagt, für einen Ausbau den Anwohnern mit einem Nachtflugverbot entgegenzukommen. Dies ist Bestandteil des Antrages für das Milliardenprojekt, das nach mehreren Verzögerung bis Ende 2010 umgesetzt werden soll. Die Lufthansa kämpft seit geraumer Zeit gegen die geplanten Restriktionen.

Kompromiss angemahnt

Die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums in Wiesbaden über den Planfeststellungsantrag soll voraussichtlich noch in diesem Jahr fallen. "Wir haben kein Interesse daran, hier auszuwandern", sagte Mayrhuber. "Aber der Verkehr wird dann eben woanders abgewickelt." Zu einem Kompromiss sei Lufthansa immer bereit, nur ein striktes Verbot sei wirtschaftlich nicht machbar. Denn für den Manager gibt es keinen Zweifel: "Wir müssen nachts arbeiten können."

Ein Teilabzug von Lufthansa aus Frankfurt würde die gesamte Kapazitätsplanung und damit den Ausbau selbst in Frage stellen. Mayrhuber wies darauf hin, dass die Lufthansa und ihre Partner-Fluggesellschaften rund zwei Drittel des Geschäftes an Europas drittgrößtem Airport ausmachen. "Wenn Lufthansa Schnupfen hat, bekommt Fraport eine Lungenentzündung", sagte der Manager. Ohne Ausbau wäre der Flughafen Frankfurt aus Sicht des Lufthansa-Chefs im internationalen Luftverkehr nicht mehr wettbewerbsfähig. fw/rtr

... unglaublich, aber wahr. Wir können gespannt darauf warten, wie Ministerpräsident Koch darauf reagiert.