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29.11.2006 - Auch nach einer Verlagerung des Ticona-Werkes kommt der Flughafenausbau nicht! Endlich haben Landesregierung und Fraport AG nach über einem Jahrzehnt
des Leugnens erkannt, dass das Ticona-Werk der Nordwestbahn entgegensteht.
Die Ausbaugegner haben das schon immer gesagt. Zunächst wurde in den
Planungsunterlagen dieses Werk schlichtweg vergessen, dann die Gefahr
auf Grund eines windigen Gutachtens der Fraport kleingeredet. Dies zeigt
wieder einmal, wie schlampig die Planungsunterlagen verfasst sind. Und
das ist auch der Grund, weshalb die Entscheidung über den Ausbau so
lange dauert - es sind nicht die bösen Ausbaugegner. Bürgerinitiative Luftverkehr Offenbach (BIL)
15.05.2006 - Rundbrief an die Mitglieder und FördererLiebe Mitglieder, Spenderinnen, Spender und Förderer, seit vergangenem September wurde in der Stadthalle in Offenbach der
Antrag der Fraport AG zur Errichtung einer neuen Landebahn und des Terminals
3 sowie weiterer, umfangreicher Änderungen des derzeitigen Zustandes
"erörtert". Dieser vom Gesetz vorgeschriebene Verfahrensschritt
diente dazu, die schriftlichen Einwendungen - allein rund 127.000 kamen
von Bürgerinnen und Bürgern - mündlich vorzutragen, zu
bekräftigen und zu ergänzen. Dieser Teil des Planfeststellungsverfahrens
ist nunmehr beendet. Besonders deutlich ist die Lärmlüge geworden. Die von Fraport
beauftragten "Gutachter" haben gar kein eigenes Gutachten
verfasst, sondern auf wenigen Seiten eine sog. Synopse hergestellt,
also angeblich wissenschaftliche Ausarbeitungen über die Auswirkungen
des Fluglärms auf die menschliche Gesundheit zusammengefasst. Es
hat sich gezeigt, dass die Ergebnisse der neueren medizinischen Lärmwirkungsforschung
gerade nicht berücksichtigt wurden. Der "Hauptgutachter",
Prof. Jansen, musste offenbaren, dass seine 30 Jahre zurückliegende
Untersuchung nur aus der Begutachtung zweier gesunder junger Männer
in einem Labor bestand, die nicht etwa ganze Nächte lang mit Fluglärm
beschallt wurden, sondern lediglich mit einem nur Sekundenbruchteile
währenden Überschallknall. Darauf stützt er seine Aussage,
Fluglärm sei für die menschliche Gesundheit und einen erholsamen
Schlaf nahezu ohne Belang (!!). Im Erörterungstermin ist auch offenbar geworden, dass die Antragsunterlagen
alles andere als vollständig sind. Zugesagte Untersuchungen sind
entweder unterschlagen worden oder wurden nicht durchgeführt. Um
nur ein Beispiel zu nennen: In Flörsheim würden bei einem
Ausbau Wohnungen und auch Kindergärten in weniger als 150 Meter
Höhe überflogen. Es sind keinerlei Untersuchungen vorhanden,
wie sich dies auf die Menschen auswirkt, von den auf die Gebäude
treffenden Wirbelschleppen der Flugzeuge ganz zu schweigen. Diese nicht
vorhandenen Untersuchungen sind nur als Vollständigkeitslüge
zu bezeichnen. Es sind noch weitere Lügen offenkundig geworden: So etwa die Risikolüge.
Das Ticona-Werk, ein sog. Störfallbetrieb (ein solcher ist auch
der Flughafen), verarbeitet gefährliche, explosive und krebserregende
Stoffe und wird schon jetzt in geringer Höhe überflogen; die
neue Landebahn soll bis an dessen Zaun herangebaut werden. Die Flugzeuge
würden dort gerade einmal 40 Meter über Grund fliegen. Das
Katastrophenszenario bei einem Absturz ist kaum vorstellbar. Die Lärmbelastung
der etwa 1.000 Mitarbeiter wäre enorm, die Wirbelschleppen könnten
Menschen verletzen. Ein solch extremes Risiko kann nicht eingegangen
werden. Wenn der Ministerpräsident Koch diesen Konflikt dadurch
lösen will, dass Ticona enteignet wird, so ist dies keine seriöse
Lösung: Eine Enteignung einer Aktiengesellschaft zugunsten einer
anderen wäre juristisch ein Novum und würde das Land (nicht
die Fraport AG, sondern den Steuerzahler, also uns alle) mehr als eine
Milliarde kosten und ließe sich nicht von heute auf morgen verwirklichen.
Im übrigen: Hier spielen Arbeitsplätze auf einmal keine Rolle!! Ich möchte gerne noch eine weitere Lüge ansprechen: Die Mediations- oder Nachtflugverbotslüge. Sowohl Fraport als auch die Fluggesellschaften, allen voran die Lufthansa, haben sich schon lange von dem Ergebnis des sog. Mediationsverfahrens verabschiedet. Zu denken ist hier insbesondere an die Tatsache, dass die Fluggesellschaften schon angekündigt haben, Klage gegen das angestrebte Mini-Nachtflugverbot für die Zeit von 23 bis 5 Uhr erheben zu wollen, obwohl auch sie diese Forderung der sog. Mediation mit unterschrieben hatten. Dann hätten wir die Situation, dass auch die neue Landebahn Tag und Nacht benutzt werden würde: Noch mehr Lärm, Schadstoffe, Absturzbedrohung usw. So etwas nennt man gemeinhin Rosinenpickerei. Im Mediationsendbericht war auch davon die Rede, dass die Bevölkerung in den sog. Tagesrandzeiten (22 bis 23 und 5 bis 6 Uhr) besonders geschont werden soll. Jetzt aber sollen in diesen beiden Stunden mehr Flugbewegungen abgewickelt werden, als derzeit während der gesamten Nacht!! Auch zu dem öffentlichkeitswirksamsten Argument, der Schaffung neuer Arbeitsplätze, war im Erörterungstermin nichts Verbindliches zu hören. Es wird alles nur mit Prognosen begründet - zu deren (mangelnder) Qualität ist schon viel Zutreffendes gesagt worden. Der Verhandlungsführer der Fraport AG, Herr Amann, wurde ganz böse, wenn wir ihm diese JOBLÜGE vorgehalten haben. Kein Wunder: "Getroffener Hund bellt". Es wird auch keinerlei Sanktion für den Fall, dass die Prognosen Fraports nicht zutreffen, angeboten. Ich sehe schon die Vertreter der Antragstellerin maliziös grinsen, wenn im Endeffekt weniger Arbeitsplätze als landauf, landab behauptet, geschaffen werden, nach dem Motto "es war damals halt unsere Auffassung, und ein (ach so wissenschaftliches) Gutachten (das wir bezahlt haben) hat es doch so gesagt". Ich habe die Antragstellerin gefragt, ob sie bereit sei, für jeden Arbeitsplatz, der bis 2015 nicht geschaffen wird, einen Betrag von 50.000 Euro zu zahlen, etwa an eine gemeinnützige Institution oder zur Aufbesserung der Bezüge von Arbeitslosen. Natürlich schlug mir Unverständnis und Ablehnung entgegen. Übrigens: Die von mir soeben genannte Zahl ist noch recht niedrig bemessen, für einen Arbeitsplatz in der Industrie werden häufig viel höhere Summen aufgewendet, sprich investiert. Ich habe in den vorstehenden Zeilen nur einige der Lügen aufgezeigt. Wie berechtigt das Wort Lüge ist, haben gerade die jüngsten Ereignisse gezeigt: In dem Verfahren zum Bau der A-380-Werft wurde seitens der Flughafenbetreiberin und der Lufthansa argumentiert, diese Halle müsse sofort und gleich - und natürlich auch wegen der Arbeitsplätze - gebaut werden. Das öffentliche Interesse überwiege gegenüber jeglichem Eingriff in die Natur und jeglicher zusätzlicher Lärmbelastung. Das Gericht, der Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel, ist auf diese Lüge hereingefallen und hat die dagegen erhobenen Klagen abgewiesen. Jetzt zeigt sich, dass nur noch die halbe Halle (2 statt 4 Wartungsplätze) gebaut wird (mit dem wachsweichen Versprechen, der andere Teil werde 2015 errichtet). Wo ist denn plötzlich das "überwiegende öffentliche Interesse" geblieben? Vielmehr hat nun die Lufthansa kein Interesse mehr an dem (vollständigen) Bau. Interessant wäre, was die Richter darüber denken, wie sie mit dieser vorsätzlichen Täuschung umgehen. Wir hoffen, dass sie daraus in etwaigen zukünftigen Verfahren ihre Lehren ziehen und nicht mehr so gutgläubig sind. Es hätte völlig ausgereicht, die ebenfalls neu errichtete CCT-Halle um nur 4 Meter höher zu bauen, um zwei Wartungsplätze für den Riesenvogel A 380 zu erhalten. Ich konnte hier nur einige wenige Punkte aufzeigen, die im Erörterungsverfahren
von den Einwendern aufgezeigt wurden und nach unserer Auffassung einen
positiven Bescheid über den Antrag auf Bau einer neuen Landebahn
unmöglich machen sollten. An dieser Stelle möchte ich ausführen,
dass ich aus beruflichen und persönlichen Gründen leider nicht
in der Lage war, am Erörterungstermin in der auch von mir gewünschten
Häufigkeit teilzunehmen. Mir hatten über 1.200 Personen Vertretungsvollmacht
erteilt. Ich hatte jedoch anderen Personen, die ebenfalls von Privateinwendern
Vollmacht erhalten hatten (wie etwa Herrn Heuser oder Frau Martin) Untervollmacht
erteilt (und umgekehrt hatte ich ebenfalls entsprechende Untervollmacht).
Weiterhin hat unser Verein IAGL Frau Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
beauftragt, an den Tagen, an denen das Thema "Lärm" auf
der Tagesordnung stand, unsere Vorstellungen vorzutragen. Sie hat dies
in hervorragender Weise getan und insbesondere die Belastung unserer
"MustereinwenderInnen", teilweise in deren Gegenwart, dargestellt
und argumentiert. Sie mögen daraus entnehmen, dass wir Sie, die
Mitglieder und Förderer von IAGL, wie ich denke gut vertreten haben. Zum Schluß darf ich Ihnen noch vorstellen, wie das Planfeststellungsverfahren
weitergeht: Die Anhörungsbehörde, das Regierungspräsidium
Darmstadt, wird die Ergebnisse des Erörterungsverfahrens zusammenfassen
und der Genehmigungsbehörde, dem Hess. Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr, einen Vorschlag für den Planfeststellungsbeschluss
- oder dessen Ablehnung - unterbreiten. Dann wird der Minister entscheiden.
Wir rechnen mit einer Entscheidung zum Ende des Jahres 2007. Mit freundlichem Gruß
08.05.2006 - Mehr Lärm, weniger Schutz - Fluglärmgesetz inakzeptabelUmwelt- und Lärmschutzverbände lehnen den heute im Bundestagsausschuss vorgestellten Entwurf für das neue Fluglärmgesetz ab. Die künftig erlaubten Grenzwerte für einen Lärmdauerschallpegel von 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts seien nicht geeignet, die Gesundheit von Flughafenanwohnern wirksam zu schützen. Die Werte müssten um mindestens fünf Dezibel verringert werden. Wünschenswert sei sogar eine Senkung um zehn Dezibel. Zudem sehe der Entwurf beim Überschreiten der Grenzwerte lediglich passive Lärmdämpfungsmaßnahmen wie z.B. Schallschutzfenster vor. Um den Lärm aber an der Quelle zu bekämpfen, seien aktive Schutzmaßnahmen wie Nachtflugbeschränkungen und die Bevorzugung lärmarmer Flugzeuge erforderlich. Der Gesetzentwurf widerspreche außerdem Plänen der EU, eine Betriebsbeschränkungsrichtlinie und zusätzliche aktive Schutzmaßnahmen vor Fluglärm zu verabschieden. Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte: "Besser kein Gesetz als dieses. Das so genannte 'Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm' verschlechtert den Schutz der Anwohner vor Lärm. Bestehende Schutzstandards werden an einigen Flughäfen auf ein medizinisch nicht verantwortbares Niveau abgesenkt. Wer nur die Kosten für Lärmschutzfenster tragen will, anstatt den Lärm an der Quelle zu mindern, kapituliert vor der Lärmbelastung durch den wachsenden Luftverkehr." Entgegen den Ankündigungen seitens des Bundesverkehrsministeriums würden mit der vorgeschlagenen Novelle bereits bestehende Lärmschutzgebiete im Umfeld mehrerer Flughäfen sogar verkleinert. In Düsseldorf beispielsweise würden Lärmschutzzonen künftig nur noch weniger als die Hälfte der jetzigen Fläche beinhalten. Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm: "Die Novelle genügt nicht den selbst gesetzten Ansprüchen auf einen ausreichenden Lärmschutz. Die vorgesehenen Grenzwerte sind vor allem in der Nacht viel zu hoch. Sie befinden sich unmittelbar an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung. Ein präventiver Schutz der Bevölkerung wird nicht gewährleistet. Damit widerspricht das Gesetz in seiner derzeitigen Form dem Vorsorgegebot." Hinzu komme, dass die Gesetzesnovelle bei Neu- und Ausbauvorhaben von Flughäfen das zeitliche Strecken von Schallschutzmaßnahmen bis ins Jahr 2018 vorsehe. Damit würden Betroffene über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Dies lege den Verdacht nahe, dass Großprojekte wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens oder des Großflughafens Berlin-Brandenburg ohne den notwendigen Lärmschutz realisiert werden sollen. Durch das vorgesehene Verkleinern der Schutzzonen und viele Ausnahmeregeln wachse auch die Gefahr, dass Siedlungsgebiete sehr dicht an Flughäfen heranrücken würden. Pressekontakt: Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte, Tel. 030-27586-435, E-Mail: werner.reh@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-464 (0171-8311051), Fax: -449; E-Mail: presse@bund.net
06.05.2006 - Flugzeug deckt Dächer abIn der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens lebt es sich nicht nur besonders laut, sondern auch gefährlich. In Raunheim hat der Sog eines landenden Großflugzeugs am Freitagabend drei Hausdächer beschädigt. Am Montag wurde ein weiterer Fall bekannt. Wie die Polizei in Groß-Gerau am Samstag berichtete, wurde der Schaden offenbar durch eine aus westlicher Richtung anfliegende Maschine verursacht. Die Dächer wurden auf einer Fläche von fünf Quadratmetern beschädigt. Der Sachschaden beträgt rund 1.000 Euro. Die Deutsche Flugsicherung nahm am Montag die Ermittlungen auf. Information Suche nach dem Übeltäter Genauere Erkenntnisse sollen folgen. Am Montag begannen die Experten mit den Analysen. Sie befassen sich auch mit den Radaraufzeichnungen, um einen möglichen Verursacher zu ermitteln. Da die Flugzeuge jedoch in einer sehr hohen Frequenz über Raunheim landeten, sei es schwierig, den Verursacher zu ermitteln, dämpfte Raab die Erwartungen. Ursache noch unklar Dieser Fall war am Montag der Deutschen Flugsicherung noch nicht bekannt. "Es ist etwas merkwürdig, dass sich die Meldungen immer häufen, wenn ein Fall durch die Presse geht. Aber ich will nichts unterstellen", sagte Sprecher Raab. Quelle: http://www.hr-online.de/ |